Nach
einem
Verkehrsunfall
brauchen
Sie
die
Hilfe
von
einem
kompetenten
und
unabhängigen
Kfz-Gutachter,
einem
Sachverständigen
der
Ihnen
mit
Rat
und
Tat
zur
Seite
steht,
und
den
Schaden
an
Ihrem
Fahrzeug
nicht
nur
kompetent
und
vollständig
erfasst,
sondern
diesen
auch
unabhängig
von
den Interessen der gegnerischen Versicherung ermittelt?
Ihr
unabhängiger
Kfz-Sachverständiger
in
Rösrath
steht
Ihnen
mit
über
25
Jahren
Erfahrung
für
diese
Aufgaben
mit
seinen
Leistungen
und
seinem
Service
in
Rösrath,
Köln,
Bergisch
Gladbach,
Overath,
Siegburg,
Lohmar
und
Troisdorf
gerne
zur
Verfügung.
Die
erste
Einschätzung
des
Schadens
ist
für
Sie
als
Geschädigter
übrigens
kostenfrei
und
völlig
unverbindlich.
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin. Ein Anruf genügt:
Ihr Kfz-Sachverständiger in Rösrath bietet Ihnen:
Erste Schadeneinschätzung kostenfrei u. unverbindlich,
Besichtgungen in Rösrath, Köln, Bergisch Gladbach,
Overath, Siegburg, Lohmar und Troisdorf,
kurzfristige Termine,
Begutachtung von: Zweirädern, Pkw, Lkw, Bussen,
Wohnmobile, Anhänger, Wohnwagen,
unabhängige Schadenermittlung,
vollständige Schadendokumentation.
Verkehrsunfall - was ist zu tun?
Ein
Verkehrsunfall
trifft
Sie
immer
unverhofft
und
er
würft
Fragen
auf,
denen
Sie
sich
zuvor
nie
haben
stellen
müssen.
Ihr
Kfz-Sachverständiger
in
Rösrath
Detlef
Mahlow
ist
hier
Ihr
verlässlicher
und
kompetener
Ansprechpartner.
Er
informiert
Sie
gerne
über
Ihre
Rechte
und
Pflichten
nach
einen
Unfall
und
hilft
Ihnen
in
dieser
Situation
mit
einem
ganz
besonderen
Service:
Die
Inaugenscheinnahme
Ihres
verunfallten
Fahrzeugs
und
die
erste
Einschätzung
des
entstandenen
Schadens
sind
für
Sie
als
Geschädigten
kostenfrei und unverbindlich.
Sparen
Sie
sich
die
Wege,
Ihr
Kfz-Sachverständiger
in
Rösrath
kommt
zu
Ihnen
bzw.
zu
Ihrem
verunfallten
Fahrzeug,
an
Ihren
Arbeitsplatz,
in
Ihre
Werkstatt
oder
zu
Ihnen
nach
Hause,
ganz
gleich
ob
in
Rösrath,
Köln,
Bergisch
Gladbach,
Overath, Siegburg, Lohmar oder Troisdorf.
Vereinbaren
Sie
einfach
kurzfristigen
einen
Termin.
Unter
der
Rufnummer
02205
9477756
erreichen
Sie
Detlef
Mahlow
Montags
-
Samstags
von
7:00
-
22:00
Uhr
immer
persönlich.
Näturlich
können
Sie
Ihren
Kfz-Gutachter
in
Rösrath
auch
rund um die Uhr per SMS oder per Mail kontaktieren.
Unfallschaden-Gutachten
Ganz
gleich
ob
Ihr
Mofa
oder
Ihr
Sattelzug
durch
einen
Verkehrsunfall
beschädigt
wurde,
Ihr
Kfz-Sachverständiger
in
Rösrath
erstellt
Ihnen
zu
allen
gängigen
Kraftfahrzeugen,
ein
Kfz-Sächverständigengutachten.
Mit
dem
Gutachten
aus
dem
Ingenieurbüro
Mahlow
erhalten
Sie
eine
umfassende
Dokumentation
über
Ihr
Fahrzeug
und
über
die
an
ihm
entstandenen
Schäden,
mit
einer
übersichtlichen
Auflistung
aller
relevanten
Schadenersatzpositionen.
Alle
von
Ihrem
Kfz-
Gutachter
getroffenen
Beurteilungen
sind
im
Gutachten
schlüssig
und
nachvollziehbar
dargelegt.
So
liegt
Ihnen
ein
sicheres
Beweisgutachten
vor,
mit
dem
Sie
Ihre
berechtigten
Schadenersatzansprüche
gegenüber
Ihrem
Unfallgegner
bzw.
seiner Versicherung kurzfristig geltendmachen können.
Bagatellschaden - Kostenvoranschlag
Bei
kleineren
Unfallschäden,
sogenannten
Bagatellschäden,
ist
ein
Gutachten
zur
Regulierung
häufig
nicht
erforderlich.
Hier
hilft
Ihnen
Ihr
Kfz-Sachverständiger
in
Rösrath
gerne
mit
einem
Kurzgutachten
weiter,
dass
gegenüber
dem
Kostenvoranschlag
einer
Werkstatt
auch
Angaben
zur
Dauer
der Reparatur und den Kosten des Nutzungsausfalls enthält.
Ihr gutes Recht
Natürlich
ist
es
bequem
die
rundum
sorglos
Angebote
der
gegnerischen
Versicherung
in
Anspruch
zunehmen.
Abschleppen,
Gutachten,
Reparatur,
Leihwagen,
alles
für
Sie
organisiert
und
Sie
brauchen
sich
um
nichts
mehr
zu
kümmern
-
was
wollen
Sie
mehr?
Doch
welche
Interessen
im
Fokus
der
Schadensteuerung
der
Versicherung
stehen
-
Ihre
oder die der Versicherung - ist offensichtlich.
Es
ist
nicht
nur
Ihr
gutes
Recht,
sondern
auch
in
Ihrem
Interesse,
die
Regulierung
des
Schadens
selbst
in
die
Hand
zunehmen
und
sich
unabhängige
Hilfe
für
die
Regulierung
des
Schadens
von
einem
Kfz-Gutachter
und
einem
Anwalt
für
Verkehrsrecht einzuholen.
Wozu brauchen Sie einen Anwalt?
Nach
einem
Verkehrsunfall
müssen
Sie
Ihre
Ansprüche
gegenüber
der
Haftpflichtversicherung
Ihres
Unfallgegners
geltendmachen.
Diese
ist
auch
bei
der
Regulierung
Ihres
Schadens
verstandlicherweise
darauf
bedacht
die
Kosten
möglichst
gering
zu
halten.
Der
ausgefeilten
juristischen
Argumentation,
mit
der
Kürzungen
an
Ihren
Ansprüchen
von
der
gegnerischen
Versicherung
begründet
werden,
haben
Sie
als
juristischer
Laie
nichts
entgegenzusetzen
-
Ihr
Rechtsanwalt schon.
Das
Oberlandesgericht
(OLG)
Frankfurt
hat
in
seinem
Urteil
(Az.:
22
U
171/13)
vom
01.12.2013
zur
Notwendigkeit
der
Einschaltung
eines
Rechtsanwalts
zur
Schadenabwicklung
angeführt:
„Gerade
die
immer
unüberschaubarere
Entwicklung
der
Schadenpositionen
und
der
Rechtsprechung
…
lässt
es
geradezu
als
fahrlässig
erscheinen,
einen
Schaden
ohne
Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“.
Kfz-Sachverständiger in Rösrath
Detlef Mahlow – Ihr leistungsstarker Partner
Unabhängiger Kfz-Gutachter beim Verkehrsunfall